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Laut dem heftig umstrittenen Arzt Dr. Bruker soll Zucker und mit ihm die Zuckerindustrie Dreh- und Angelpunkt aller möglichen gesundheitlichen Qualen sein. Zwar trägt er in gleich mehreren Büchern eine stattliche Anzahl von Argumenten zusammen, dennoch steht seine Theorie auf tönernen Füßen.

Zweifelsohne ist der Zuckerkonsum in den letzten Dekaden enorm gestiegen und die Lobby der Zuckerindustrie ist mitgewachsen. Neben dem offenkundigen „Süßkram“ findet man in unzähligen Lebensmitteln versteckte Zucker. Dabei drehen sich die kritischen Betrachtungen weniger um den Zucker (Glucose) an sich, sondern vielmehr um das raffinierte Produkt, um den typischen Haushaltszucker. Ähnlich wie dem raffinierten Weißmehl sind dem weißen Zucker alle Nährstoffe entzogen. Ob und inwiefern natürliche Mittel zum Süßen (z.B. Honig, brauner Rohrzucker) wirklich eine Alternative sind, ist ebenfalls strittig. Jedenfalls sucht man schon sehr lange nach Zuckerersatzstoffen wie bspw. dem industriellen Aspartam oder dem natürlichen Stevia.

Stevia rebaudiana ist eine süße Pflanze aus Südamerika, deren Bestandteile im Ursprungsland seit eh und je als kalorienarmer, zahnfreundlicher Zuckerersatz verwendet werden. Nebenwirkungen, gesundheitliche Nachteile sind nicht bekannt. Die Europäische Kommission verweigerte jedoch die Zulassung für die EU. Waren da Interessen am Werk, die die natürliche Konkurrenz verhindern wollten?

Es ist in Wahrheit viel vertrackter.

Im Mai 1997 trat die Novel Food Verordnung für die EU in Kraft. Diese Verordnung gilt für alle neuartigen Lebensmittel und Zutaten, ob gentechnisch manipulierter Tomatenketchup oder in der EU unbekannte Nahrungsmittel. Es wird in dieser Verordnung der wissenschaftliche Nachweis der Sicherheit der „neuartigen“ Lebensmittel verlangt – und „wat de Bur nich kennt“, ist neuartig.

Die Verordnung verlangt vom Importeur den Nachweis der Unbedenklichkeit bei neuartigen Produkten (von Zusatzstoffen bis Obst). Das klingt erst mal sinnvoll, kommt aber in der praktischen Ausführung der Quadratur des Kreises gleich. Der Nachweis der Unbedenklichkeit bzw. Toxizität ist nämlich bei neuartigen Einzelsubstanzen längst Routine und technisch wie finanziell noch im vertretbaren Rahmen, wird aber bei komplexeren Produkten zur Farce.

Wie soll man bei einem Stück Obst, das einer gewissen natürlichen Vielfalt unterliegt und aus zigtausend, größtenteils unbekannten Inhaltsstoffen besteht, einen Unbedenklichkeitsnachweis führen? Es reicht eben nicht, wenn der Importeur darauf verweist, dass von einer Milliarde (ausländischer) Konsumenten bisher noch keiner deswegen im Krankenhaus gelandet ist. Bei gängigen Lebensmitteln wie z.B. dem Blumenkohl leitet man die Sicherheit hingegen aus einer langen kulturellen Erfahrung ab. Die gleiche kulturelle Erfahrung auf einem anderen Kontinent ist in der EU nicht gültig.

Hätte es diese Verordnung schon zu Zeiten des Christoph Kolumbus gegeben, dann gäbe es vermutlich heute weder Kartoffeln noch Reis in Europa. Von Ananas, Mangos, Lychees usw. usf. ganz zu schweigen. Die Zulassung von Stevia scheiterte bisher an der Regulierungswut der EU-Bürokraten.

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