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Vereinfacht: Möchte man den Blutdruck eines Menschen senken, so kann man dies mit der natürlichen Substanz Magnesium versuchen. Es ist ein Mineral, das auch der Körper verwendet, um den Blutdruck zu regulieren.

Die Gewinnspannen eines Herstellers für Magnesiumpräparate halten sich in Grenzen, weil jeder in Konkurrenz gehen kann. Das reguliert den Preis. „Bastelt“ man hingegen eine neue Substanz, die ähnlich wirkt, dann kann man darauf ein Patent beantragen. Jetzt hat der Hersteller einen Wirkstoff (Calciumantagonist), der ihm „gehört“. Da diese Substanz nicht mehr dem freien Wettbewerb unterliegt, kann man jeden Preis verlangen. Weil es sich um eine neue Substanz handelt, verlangt der Gesetzgeber zu Recht einen Nachweis über die Wirkung, Giftigkeit usw. Diese Beweisführung bezeichnet man als Zulassung, sie kostet zig Millionen. Natürlich lohnt sich das nur, wenn man das Produkt anschließend zu einem entsprechenden Preis allein (!) verkaufen kann. Und das geht nur, wenn man ein Patent darauf hat.

Die körpereigene Substanz Magnesium, seit Jahrmillionen bewährt, ist nicht patentierbar, und kein Hersteller wird in eine Zulassung für Magnesium investieren. Die Folge: Magnesium – die 1. Wahl der Natur: ist preiswert, belastet keinen natürlichen Kreislauf, ist in der notwendigen Dosierung nebenwirkungsfrei, verursacht bei Überdosierung schlimmstenfalls Durchfall – und gerät in Vergessenheit. Der künstliche Vetter, das Pseudo-Magnesium (offiziell Calciumantagonist), ist ein Fremdkörper in Natur und Organismus und belastet beide, ist teuer, die Nebenwirkungen füllen einen Beipackzettel, er kann bei Überdosierung tödlich wirken – und wird heftig beworben.

Der Begriff „Zulassung“ bezieht sich auf eine bestimmte Heilaussage eines bestimmten Produkts (XY wirkt blutdrucksenkend). Es sagt absolut nichts über Qualität, Sinn und Schädlichkeit eines Medikaments aus. Laut einer Untersuchung der AOK bestehen die meisten der zugelassenen Medikamente vor allem aus schädlichen Nebenwirkungen; die therapeutische Wirkung ist hingegen allzu oft überhaupt nicht belegt. Es grenzt an gezielte Irreführung, wenn man natürliche Substanzen mit den „chemischen Basteleien“ der Pharmaindustrie vergleicht und die gleichen Zulassungskriterien erwartet. Man könnte genauso gut von einem Pferd die gleichen Zulassungskriterien verlangen wie bei einem Kfz üblich.

Eben weil es absurd ist Nahrungsmittel mit den industriellen Chemie-basteleien gleichzusetzen, trennt sie der Gesetzgeber. Für jede neue Substanz (Medikament) muss bspw. die relative Ungefährlichkeit bewiesen werden, indem man die tödliche Menge ermittelt. Und welchen Sinn sollen derartige Untersuchungen bzw. Feststellungen bei Lebensmitteln haben? Was ist die empfohlene Dosierung bei Äpfeln, wann sind Pflaumen überdosiert, welche Nebenwirkungen haben Rote Beeten und was ist die letale Dosis von Kartoffeln?

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