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Vereinfacht: Möchte man den Blutdruck eines Menschen senken, so kann man dies
mit der natürlichen Substanz Magnesium versuchen. Es ist ein Mineral, das auch
der Körper verwendet, um den Blutdruck zu regulieren.
Die Gewinnspannen eines Herstellers für Magnesiumpräparate halten sich in
Grenzen, weil jeder in Konkurrenz gehen kann. Das reguliert den Preis. „Bastelt“
man hingegen eine neue Substanz, die ähnlich wirkt, dann kann man darauf ein
Patent beantragen. Jetzt hat der Hersteller einen Wirkstoff (Calciumantagonist),
der ihm „gehört“. Da diese Substanz nicht mehr dem freien Wettbewerb unterliegt,
kann man jeden Preis verlangen. Weil es sich um eine neue Substanz handelt,
verlangt der Gesetzgeber zu Recht einen Nachweis über die Wirkung, Giftigkeit
usw. Diese Beweisführung bezeichnet man als Zulassung, sie kostet zig Millionen.
Natürlich lohnt sich das nur, wenn man das Produkt anschließend zu einem
entsprechenden Preis allein (!) verkaufen kann. Und das geht nur, wenn man ein
Patent darauf hat.
Die körpereigene Substanz Magnesium, seit Jahrmillionen bewährt, ist nicht
patentierbar, und kein Hersteller wird in eine Zulassung für Magnesium
investieren. Die Folge: Magnesium – die 1. Wahl der Natur: ist preiswert,
belastet keinen natürlichen Kreislauf, ist in der notwendigen Dosierung
nebenwirkungsfrei, verursacht bei Überdosierung schlimmstenfalls Durchfall – und
gerät in Vergessenheit. Der künstliche Vetter, das Pseudo-Magnesium (offiziell
Calciumantagonist), ist ein Fremdkörper in Natur und Organismus und belastet
beide, ist teuer, die Nebenwirkungen füllen einen Beipackzettel, er kann bei
Überdosierung tödlich wirken – und wird heftig beworben.
Der Begriff „Zulassung“ bezieht sich auf eine bestimmte Heilaussage eines
bestimmten Produkts (XY wirkt blutdrucksenkend). Es sagt absolut nichts
über Qualität, Sinn und Schädlichkeit eines Medikaments aus. Laut einer
Untersuchung der AOK bestehen die meisten der zugelassenen Medikamente vor allem
aus schädlichen Nebenwirkungen; die therapeutische Wirkung ist hingegen allzu
oft überhaupt nicht belegt. Es grenzt an gezielte Irreführung, wenn man
natürliche Substanzen mit den „chemischen Basteleien“ der Pharmaindustrie
vergleicht und die gleichen Zulassungskriterien erwartet. Man könnte genauso gut
von einem Pferd die gleichen Zulassungskriterien verlangen wie bei einem Kfz
üblich.
Eben weil es absurd ist Nahrungsmittel mit den
industriellen Chemie-basteleien gleichzusetzen, trennt sie der Gesetzgeber. Für
jede neue Substanz (Medikament) muss bspw. die relative Ungefährlichkeit
bewiesen werden, indem man die tödliche Menge ermittelt. Und welchen Sinn sollen
derartige Untersuchungen bzw. Feststellungen bei Lebensmitteln haben? Was ist
die empfohlene Dosierung bei Äpfeln, wann sind Pflaumen überdosiert, welche
Nebenwirkungen haben Rote Beeten und was ist die letale Dosis von Kartoffeln? |