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Jedes Kind weiß, dass eine Unter- oder Überversorgung mit Nahrung den
Menschen krank macht. In unseren Breiten haben wir ein Problem mit
Übergewicht, das viele Folgekrankheiten nach sich zieht. In anderen
Regionen kämpft man mit Unterversorgung, die ebenso viele Folgekrankheiten
verursacht. In beiden Fällen hat man es irgendwann mit ernsthaften Erkrankungen
zu tun, die sogar tödlich sein können. Die ausgleichende Versorgung (weniger
bzw. mehr Kalorien) käme eindeutig einer Heilung gleich. Das hier das
Heilungsmonopol der Ärzteschaft und Pharmaindustrie (noch) nicht greift,
liegt einzig und allein an der gesetzlichen Abgrenzung zwischen Nahrung und
Arznei. Andernfalls wäre jede Kartoffel mehr oder weniger – je
nach Ausgangslage des „Kranken“ – rezeptpflichtig! Leider kein Witz.
Die Notwendigkeit einer glasklaren Abgrenzung zwischen Lebensmittel und
Arznei ist hier für jeden offenkundig. Es wäre an Absurdität nicht mehr zu
überbieten, wenn gängige Lebensmittel auch unter das Arzneimittelgesetz (AMG)
fallen würden: Jede Hausfrau würde bei der Essenszubereitung mit einem Bein im
Gefängnis stehen wegen des Verdachts auf unerlaubte Ausübung des Heilberufes.
Aber genau das, Lebensmittel zu Medikamenten zu erklären, versucht man derzeit.
Heimlich, still und leise, unter anderen Vorzeichen und in kleinen Schritten,
versteht sich.
Als in den letzten Jahren deutlicher wurde, dass Nahrung eine weitaus
umfangreichere Heilkraft besitzt, als man bisher angenommen hatte, wurde dies
gleichzeitig zur wirtschaftlichen Bedrohung für all jene, die mit der Krankheit
ihr Geld verdienen. Nahrung, so wurde zunehmend klarer, ist Sowohl-als-auch.
Nahrung sättigt und verhindert eine Vielzahl von Erkrankungen. Wäre in
den Hungernationen eine ausreichende Versorgung mit Nahrung (Makronährstoffe)
gewährleistet, dann würden viele damit einhergehende Erkrankungen von selbst
verschwinden. Wäre in den Industrienationen eine ausreichende Versorgung mit
qualitativ einwandfreier Nahrung (Mikronährstoffe) gewährleistet, dann
würden viele damit einhergehende Erkrankungen ebenfalls von selbst
verschwinden.
In Sachen Makronährstoffe (kcal) kann man dem Bürger kaum die Mär verkaufen,
dass diese unter bestimmten Umständen heilen und allein deswegen in die Hand des
Heilungsmonopols gehören. Pflaumenkompott auf Rezept? Da lacht Otto
Normalverbraucher nur. Genau diesen Unsinn jedoch versucht man dem Verbraucher
in Sachen Mikronährstoffe mit allen nur denkbaren medialen und gesetzlichen
Mitteln einzubläuen. Der erste Schritt, um die Herstellung und Verabreichung
qualitativ einwandfreier Nahrung in den Einflussbereich des Arzneimittelgesetzes
und des Heilungsmonopols zu bringen, ist die Verschiebung der Abgrenzung
zwischen Lebensmittel und Arznei. Bei den Makronährstoffen (kcal) ist der Zug
abgefahren, aber wenn es gelingt, eine Obergrenze für die Mikronährstoffe
gesetzlich zu verankern, dann ist der juristische Weg frei, um nährstoffreiches
Pflaumenkompott zum rezeptpflichtigen „Medikament“ zu erklären, während
nährstoffarmes frei verkäuflich bleibt. |