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Jedes Kind weiß, dass eine Unter- oder Überversorgung mit Nahrung den Menschen krank macht. In unseren Breiten haben wir ein Problem mit   Übergewicht, das viele Folgekrankheiten nach sich zieht. In anderen Regionen kämpft man mit Unterversorgung, die ebenso viele Folgekrankheiten verursacht. In beiden Fällen hat man es irgendwann mit ernsthaften Erkrankungen zu tun, die sogar tödlich sein können. Die ausgleichende Versorgung (weniger bzw. mehr Kalorien) käme eindeutig einer Heilung gleich. Das hier das Heilungsmonopol der Ärzteschaft und Pharmaindustrie (noch) nicht greift, liegt einzig und allein an der gesetzlichen Abgrenzung zwischen Nahrung und Arznei. Andernfalls wäre jede Kartoffel mehr oder weniger – je nach Ausgangslage des „Kranken“ – rezeptpflichtig! Leider kein Witz.

Die Notwendigkeit einer glasklaren Abgrenzung zwischen Lebensmittel und Arznei ist hier für jeden offenkundig. Es wäre an Absurdität nicht mehr zu überbieten, wenn gängige Lebensmittel auch unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen würden: Jede Hausfrau würde bei der Essenszubereitung mit einem Bein im Gefängnis stehen wegen des Verdachts auf unerlaubte Ausübung des Heilberufes. Aber genau das, Lebensmittel zu Medikamenten zu erklären, versucht man derzeit. Heimlich, still und leise, unter anderen Vorzeichen und in kleinen Schritten, versteht sich.

Als in den letzten Jahren deutlicher wurde, dass Nahrung eine weitaus umfangreichere Heilkraft besitzt, als man bisher angenommen hatte, wurde dies gleichzeitig zur wirtschaftlichen Bedrohung für all jene, die mit der Krankheit ihr Geld verdienen. Nahrung, so wurde zunehmend klarer, ist Sowohl-als-auch. Nahrung sättigt und verhindert eine Vielzahl von Erkrankungen. Wäre in den Hungernationen eine ausreichende Versorgung mit Nahrung (Makronährstoffe) gewährleistet, dann würden viele damit einhergehende Erkrankungen von selbst verschwinden. Wäre in den Industrienationen eine ausreichende Versorgung mit qualitativ einwandfreier Nahrung (Mikronährstoffe) gewährleistet, dann würden viele damit einhergehende Erkrankungen ebenfalls von selbst verschwinden.

In Sachen Makronährstoffe (kcal) kann man dem Bürger kaum die Mär verkaufen, dass diese unter bestimmten Umständen heilen und allein deswegen in die Hand des Heilungsmonopols gehören. Pflaumenkompott auf Rezept? Da lacht Otto Normalverbraucher nur. Genau diesen Unsinn jedoch versucht man dem Verbraucher in Sachen Mikronährstoffe mit allen nur denkbaren medialen und gesetzlichen Mitteln einzubläuen. Der erste Schritt, um die Herstellung und Verabreichung qualitativ einwandfreier Nahrung in den Einflussbereich des Arzneimittelgesetzes und des Heilungsmonopols zu bringen, ist die Verschiebung der Abgrenzung zwischen Lebensmittel und Arznei. Bei den Makronährstoffen (kcal) ist der Zug abgefahren, aber wenn es gelingt, eine Obergrenze für die Mikronährstoffe gesetzlich zu verankern, dann ist der juristische Weg frei, um nährstoffreiches Pflaumenkompott zum rezeptpflichtigen „Medikament“ zu erklären, während nährstoffarmes frei verkäuflich bleibt.

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