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Ähnliches gilt für den Bereich der eigenständigen Heilungsmaßnahmen. Es ist
zwar gang und gäbe, dass der Mensch sich bei kleineren meist bekannten Leiden
selbst kuriert (etwa 70% aller Kranken), aber der ihm dabei zugestandene
Handlungsrahmen ist sehr begrenzt und wird immer mehr eingeengt. Sicherlich ist
eine gewisse Zurückhaltung hinsichtlich laienhafter Selbsttherapie angebracht,
denn nur allzu leicht können ernsthafte Erkrankungen dadurch verschleppt werden.
Andererseits hat es sich oft gezeigt, dass der Betroffene noch am besten über
seine eigenen Wehwehchen informiert ist. Die Grenze zwischen wohlgemeinter
ärztlicher Sorge und nicht mehr tragbarer Entmündigung ist fließend und wird
regelmäßig überschritten. Ein Patient, der statt blutdrucksenkender ACE-Hemmer
lieber auf in manchen Fällen ebenso wirksame (nebenwirkungsfreie)
Naturheilmittel zurückgreift, wird bestenfalls belächelt und in aller Regel wird
er von der Kasse mit den Kosten allein gelassen. Wenn der Patient in Sachen
Arteriosklerose vorbeugen und sich dabei auf die Empfehlung der anerkannten
Berkeley Universität stützen möchte (400 bis 800 IE Vitamin E), steht er
auf verlorenem Posten.
Die Auslegung dessen, was als alleiniges Betätigungsfeld des Arztes oder der
Apotheke zu sehen ist, hat schon längst pervertierte Züge angenommen. Der alten
Bauersfrau, die seit jeher die kleineren Wehwehchen der Großfamilie und Nachbarn
per Handauflegen „kuriert“ hat, wird der Prozess gemacht. Der Arzt, der
wohlgemeint Ärztemuster verschenkt, landet vor dem Gericht. Die Krankenkasse
bekommt per einstweiliger Verfügung untersagt, über die negativen Effekte eines
Medikaments zu berichten, weil dies geschäftsschädigend sei.
Angesichts dieser allgemein verbreiteten Mentalität fragt sich mancher, ob
„die“ noch ganz bei Trost sind. |