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Ähnliches gilt für den Bereich der eigenständigen Heilungsmaßnahmen. Es ist zwar gang und gäbe, dass der Mensch sich bei kleineren meist bekannten Leiden selbst kuriert (etwa 70% aller Kranken), aber der ihm dabei zugestandene Handlungsrahmen ist sehr begrenzt und wird immer mehr eingeengt. Sicherlich ist eine gewisse Zurückhaltung hinsichtlich laienhafter Selbsttherapie angebracht, denn nur allzu leicht können ernsthafte Erkrankungen dadurch verschleppt werden. Andererseits hat es sich oft gezeigt, dass der Betroffene noch am besten über seine eigenen Wehwehchen informiert ist. Die Grenze zwischen wohlgemeinter ärztlicher Sorge und nicht mehr tragbarer Entmündigung ist fließend und wird regelmäßig überschritten. Ein Patient, der statt blutdrucksenkender ACE-Hemmer lieber auf in manchen Fällen ebenso wirksame (nebenwirkungsfreie) Naturheilmittel zurückgreift, wird bestenfalls belächelt und in aller Regel wird er von der Kasse mit den Kosten allein gelassen. Wenn der Patient in Sachen Arteriosklerose vorbeugen und sich dabei auf die Empfehlung der anerkannten Berkeley Universität stützen möchte (400 bis 800 IE Vitamin E), steht er auf verlorenem Posten.

Die Auslegung dessen, was als alleiniges Betätigungsfeld des Arztes oder der Apotheke zu sehen ist, hat schon längst pervertierte Züge angenommen. Der alten Bauersfrau, die seit jeher die kleineren Wehwehchen der Großfamilie und Nachbarn per Handauflegen „kuriert“ hat, wird der Prozess gemacht. Der Arzt, der wohlgemeint Ärztemuster verschenkt, landet vor dem Gericht. Die Krankenkasse bekommt per einstweiliger Verfügung untersagt, über die negativen Effekte eines Medikaments zu berichten, weil dies geschäftsschädigend sei.

Angesichts dieser allgemein verbreiteten Mentalität fragt sich mancher, ob „die“ noch ganz bei Trost sind.

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